Häusliche Gewalt
ist angedrohte oder ausgeübte psychische, physische oder sexuelle Gewalt. Sie wird ausgeübt oder
angedroht innerhalb einer bestehenden oder aufgelösten ehelichen/partnerschaftlichen Beziehung, innerhalb
der Familie (zwischen Eltern und Kindern, unter Geschwistern). Dabei können auch Verwandte und Dritte
gewalttätige Person oder Opfer sein.
Häusliche Gewalt ist
eine weit verbreitete Realität – auch in der Schweiz: Eine von fünf Frauen erfährt im Lauf ihres
Lebens von ihrem Partner physische oder sexuelle Gewalt, zwei von fünf Frauen psychische Gewalt. Untersuchungen
belegen, dass auch Männer Gewalt in der Partnerschaft erfahren, die überwiegende Mehrzahl der Opfer
sind jedoch Frauen. Scham, finanzielle Abhängigkeit, Angst vor noch mehr Gewalt oder dem Verlust der
Aufenthaltsbewilligung sind nur einige Gründe für das häufige Schweigen der Opfer und für ihr Ausharren
in der gewalttätigen Beziehung.
Eingreifen tut Not Um
Häusliche Gewalt zu vermindern, braucht es das dezidierte Eingreifen (Intervenieren) von Behörden, Institutionen,
Politik und Gesellschaft.
Die drei Hauptziele der Interventionsarbeit gegen Häusliche Gewalt sind:
Gewalt stoppen: Häusliche Gewalt wird ernst genommen.
Die betroffenen Opfer können sich darauf verlassen, dass sie Hilfe finden – bei der Polizei, beim Gericht,
im Spital oder bei privaten Institutionen. Eine neue Massnahme gegen häusliche Gewalt ist die polizeiliche
Wegweisung, die per 01.Juli 2007 in Kraft getreten ist. » Häusliche
Gewalt ist kein Tabu!
Opfer schützen: Häusliche Gewalt wird als Gewalt anerkannt.
Die Opfer werden konsequent vor weiterer und auch angedrohter Gewalt geschützt und erhalten unmittelbar
fachliche Unterstützung. Die gewalttätige Person muss z.B. die Wohnung verlassen oder erhält ein Quartierverbot.
Gewalt ausübende Personen belangen: Häusliche Gewalt
wird im Rahmen strafrechtlicher Tatbestände konsequent verfolgt. Wenn möglich wird dem gewaltausübenden
Mann ein Lernprogramm gegen Häusliche Gewalt auferlegt, in welchem er partnerschaftliche Verhaltensweisen
einübt.
Halt-Gewalt, Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt Initiiert
von den Basler Fachstellen Frauenhaus, Gleichstellungsbüro und Männerforum startete Halt-Gewalt 1997
als Interventionsprojekt gegen Gewalt in Ehe und Partnerschaft im Rahmen des Nationalfondsprogramms
40 «Gewalt im Alltag und organisierte Kriminalität». Mit seiner Interventions-arbeit hat sich Halt-Gewalt
den Ruf eines wegweisenden Modells verschafft. Per Juli 2003 wurde Halt-Gewalt in die Abteilung Jugend,
Familie und Prävention des Justizdepartements integriert. Seit Januar 2009 ist Halt-Gewalt im Generalsekretariat
des Justiz- und Sicherheitsdepartements angesiedelt. Der Fachbeirat steht der Interventionsstelle
mit seinem Fachwissen beratend und unterstützend zur Seite.
Weiteres
zur Geschichte von Halt-Gewalt: Vom Interventionsprojekt zur Interventionsstelle
«Halt-Gewalt» in Basel Stadt.
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