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Justiz- und Sicherheits-departement
Generalsekretariat
Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt
Halt-Gewalt

Spiegelgasse 6
4001 Basel

Co-Leiterinnen:
Karin Haeberli, lic.phil.
Catherine Jobin, lic.iur.
» Stadtplan

Telefon
0041 61 267 44 93/94
Fax
0041 61 267 61 40

Catherine Jobin

Karin Haeberli


Willkommen bei Halt-Gewalt

Halt-Gewalt Banner


Gewalt

Die Gewalt fängt nicht an,
wenn einer einen erwürgt.
Sie fängt an, wenn einer sagt:
"Ich liebe dich: Du gehörst mir!"

Erich Fried "Gedichte gegen das Vergessen"
1. Strophe von „Die Gewalt", Berlin, Wagenbach 1998

Häusliche Gewalt ist angedrohte oder ausgeübte psychische, physische oder sexuelle Gewalt. Sie wird ausgeübt oder angedroht innerhalb einer bestehenden oder aufgelösten ehelichen/partnerschaftlichen Beziehung, innerhalb der Familie (zwischen Eltern und Kindern, unter Geschwistern). Dabei können auch Verwandte und Dritte gewalttätige Person oder Opfer sein.

Häusliche Gewalt ist eine weit verbreitete Realität – auch in der Schweiz: Eine von fünf Frauen erfährt im Lauf ihres Lebens von ihrem Partner physische oder sexuelle Gewalt, zwei von fünf Frauen psychische Gewalt. Untersuchungen belegen, dass auch Männer Gewalt in der Partnerschaft erfahren, die überwiegende Mehrzahl der Opfer sind jedoch Frauen. Scham, finanzielle Abhängigkeit, Angst vor noch mehr Gewalt oder dem Verlust der Aufenthaltsbewilligung sind nur einige Gründe für das häufige Schweigen der Opfer und für ihr Ausharren in der gewalttätigen Beziehung.

Eingreifen tut Not
Um Häusliche Gewalt zu vermindern, braucht es das dezidierte Eingreifen (Intervenieren) von Behörden, Institutionen, Politik und Gesellschaft.


Kampagne "Gemeinsam gegen Gewalt", copyright GRA Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus"

Die drei Hauptziele der Interventionsarbeit gegen Häusliche Gewalt sind:

Gewalt stoppen: Häusliche Gewalt wird ernst genommen. Die betroffenen Opfer können sich darauf verlassen, dass sie Hilfe finden – bei der Polizei, beim Gericht, im Spital oder bei privaten Institutionen. Eine neue Massnahme gegen häusliche Gewalt ist die polizeiliche Wegweisung, die per 01.Juli 2007 in Kraft getreten ist. » Häusliche Gewalt ist kein Tabu!

Opfer schützen: Häusliche Gewalt wird als Gewalt anerkannt. Die Opfer werden konsequent vor weiterer und auch angedrohter Gewalt geschützt und erhalten unmittelbar fachliche Unterstützung. Die gewalttätige Person muss z.B. die Wohnung verlassen oder erhält ein Quartierverbot.

Gewalt ausübende Personen belangen: Häusliche Gewalt wird im Rahmen strafrechtlicher Tatbestände konsequent verfolgt. Wenn möglich wird dem gewaltausübenden Mann ein Lernprogramm gegen Häusliche Gewalt auferlegt, in welchem er partnerschaftliche Verhaltensweisen einübt.

Halt-Gewalt, Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt
Initiiert von den Basler Fachstellen Frauenhaus, Gleichstellungsbüro und Männerforum startete Halt-Gewalt 1997 als Interventionsprojekt gegen Gewalt in Ehe und Partnerschaft im Rahmen des Nationalfondsprogramms 40 «Gewalt im Alltag und organisierte Kriminalität». Mit seiner Interventions-arbeit hat sich Halt-Gewalt den Ruf eines wegweisenden Modells verschafft. Per Juli 2003 wurde Halt-Gewalt in die Abteilung Jugend, Familie und Prävention des Justizdepartements integriert. Seit Januar 2009 ist Halt-Gewalt im Generalsekretariat des Justiz- und Sicherheitsdepartements angesiedelt. Der Fachbeirat steht der Interventionsstelle mit seinem Fachwissen beratend und unterstützend zur Seite.

Weiteres zur Geschichte von Halt-Gewalt: Vom Interventionsprojekt zur Interventionsstelle «Halt-Gewalt» in Basel Stadt.